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In drei einfachen Schritten zur Bewegungssprechstunde

1
Verordnung beim Arzt / Ärztin verlangen
Fragen Sie bei Ihrem aktuellen Arzt nach einer Verordnung für eine Bewegungssprechstunde.
Dank dieser Verordnung ist die Bewegungssprechstunde Krankenkassenanerkannt.
Hinweis
Die Teilnahme / Inanspruchnahme ist auch ohne ärztliche Verordnung möglich (Selbstzahlende)
3
Termin vereinbaren
Vereinbaren Sie den Termin direkt mit einer der zertifizierten Praxen und geniessen Sie schon bald mehr Freiheit durch Bewegung
Standorte
Die folgenden Praxen & Gesundheitszentren bieten eine CEMOVI zertfizierte Bewegungssprechstunde an.
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Setzen Sie sich für eine Terminvereinbarung gerne direkt mit der Praxis in Verbindung
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Zürich
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